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Kommunalwahlen 2026 - Wie geht das?

Foto: privat

Alle sechs Jahre sorgt das Wahlrecht bei der Kommunalwahl für Verwirrungen. Auch die Experten müssen sich die Details immer wieder verinnerlichen. wbg-Jurist Martin Mändl gibt einen Überblick, wie diese Wahl funktioniert.

Am 8. März wählen wir alle den jeweiligen Gemeinderat (in Nürnberg: Stadtrat), den jeweiligen Bürgermeister und, wer in einem Landkreis wohnt, den Kreistag.

Wahl zum Bürgermeister:

Jeder Wähler hat nur eine Stimme und darf nur ein Kreuzchen machen.

Gemeinderatswahlen/Stadtratswahlen:

Jeder Wähler hat in Nürnberg 70 Stimmen, in Wendelstein beispielsweise 24.  Erlaubt ist ein Kreuz für die komplette Liste - so erhält jeder Listenplatz eine Stimme (bzw. die Kandidaten auf den Doppel- und Dreifach-Plätzen jeweils zwei oder drei Stimmen).

Es ist aber auch möglich, einzelnen Personen auf den Listen bis zu 3 Stimmen auf dem Wahlzettel zu geben, ohne eine Liste anzukreuzen. Das kann innerhalb einer Partei (kumulieren), aber auch über Parteigrenzen hinweg (panaschieren) gemacht werden. Wichtig hierbei ist, nicht mehr als 70 (24) Stimmen zu vergeben; und: einer Person nie mehr als drei Stimmen zu geben.

Zuletzt können beide Verfahren kombiniert werden. Man kreuzt zunächst die Liste an. Danach vergibt man an einzelne Personen noch mehrere Stimmen oder streicht jemanden. Alle nicht explizit vergebenen Stimmen werden dann auf die Liste von oben nach unten verteilt. Bei diesem Verfahren können auch Listenkandidaten auf der angekreuzten Liste gestrichen werden. Dann bekommen diese keine Stimme, obwohl die Liste oben angekreuzt ist. Aber auch hier gilt: Keinesfalls mehr als 70 (24) Einzel-Stimmen vergeben.

Kreistagswahlen:

Für die Kreistagswahlen gilt dasselbe wie oben bei den Gemeinderatswahlen, aber jeder Wähler hat
genau so viele Stimmen, wie es Sitze gibt. Im Landkreis Roth sind das 60. Bei der Menge der Stimmen sollte man besonders gut zählen. Oder man nutzt das kombinierte Verfahren.

Text: Martin Mändl

Vorsicht, Fake News

Nicht alles, was im Internet steht, ist wahr. Immer häufiger verbreiten sich sogenannte „Fake News“ über Social Media-Plattformen. Diese bewusst gestreuten Falschmeldungen sind dazu da, um Angst, Verunsicherung, Wut und Hass zu streuen. Julian Wachtler – Social-Media-Experte bei der wbg – erklärt, wie man solche Falschmeldungen erkennt und nicht Teil der Verbreitungsmaschinerie wird.

  1. KRITISCH HINTERFRAGEN

Social Media lebt von Emotionen. Je dramatischer eine Nachricht formuliert ist, desto besser verbreitet sie sich. Deshalb: trotz eigener emotionaler Reaktion erst innehalten und prüfen, ehe man liked, kommentiert oder teilt.

  1. ABSENDER PRÜFEN

Wer hat das Video oder die Meldung veröffentlicht? Steht ein Klarname hinter dem Profil oder ist der Urheber jemand mit einem Fantasienamen? Gibt es ein Impressum, das man prüfen kann?

  1. WEITERE QUELLEN CHECKEN

Gibt es nur eine Nachrichtenquelle oder haben mehrere Portale die Meldung veröffentlicht? Bei politischen Nachrichten kann man sich bei entsprechenden Institutionen und deren offiziellen Profilen vergewissern.

  1. FAKTENCHECKS NUTZEN

Verlinkte Quellen können Hinweise darüber geben, wie verlässlich die Fakten sind. Um zu überprüfen, ob eine Information der Wahrheit entspricht, können Schlagwörter mit dem Wort Faktencheck in eine Suchmaschine eingeben werden.