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Autoversicherungen: Kfz-Haftpflicht, Teilkasko oder Vollkasko – wo liegen die Unterschiede?

Ausschlaggebend hierfür ist die Frage, wer geschädigt ist und wer oder was den Schaden verursacht hat.

Kfz-Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben)

Diese übernimmt die Kosten, wenn der Fahrer einen Schaden an einem anderen Fahrzeug oder sonst an fremdem Eigentum verursacht.

Beispielfall: Autofahrer Albert Achtlos (A) missachtet die Vorfahrt von Bernd Brot (B) und fährt seitlich in dessen Auto. Dabei kommt es zum Unfall, und es werden beide Autos beschädigt. In diesem Fall ist A „schuld“ und haftet für den Schaden am Auto von B (A hat ja die Vorfahrt missachtet).

Entsprechend kommt hier die Kfz-Haftpflichtversicherung für den Schaden am Auto von B auf. Dabei werden der Schaden (meistens die Reparatur), ein Nutzungsausfall (z. B. ein Mietwagen, für die Zeit, in der das eigene Auto in der Werkstatt ist) und eine eventuelle Wertminderung (da Autos als Unfallwagen grundsätzlich weniger wert sind) ersetzt.

Gleiches gilt, wenn A anstelle des Autos den Gartenzaun von B beschädigt hätte. Ob ein Schaden am Auto des Unfallverursachers entstanden ist, spielt dabei keine Rolle.

Ist A während des Unfalls alkoholisiert, ändert sich nichts an der Entschädigung für B. Allerdings kann die Versicherung den entstandenen Betrag im Anschluss ganz oder teilweise von A zurückfordern, da Fahrten unter Alkoholeinfluss nicht vom Versicherungsschutz gedeckt sind. 

Teilkaskoversicherung (freiwillig)
Diese kommt für Schäden auf, die durch äußere Einflüsse am Fahrzeug entstehen, etwa durch Hagel.

Ersetzt wird dabei nur der Schaden am Fahrzeug. Ein eventueller Nutzungsausfall oder ein gegebenenfalls verbleibender Minderwert sind nicht Teil der Versicherung. Bei Diebstahl wird der Wiederbeschaffungswert (Wert, den das Auto zum Zeitpunkt des Schadenseintritts hatte) ersetzt.

Vollkaskoversicherung (freiwillig)
Die Vollkaskoversicherung übernimmt Schäden am eigenen Fahrzeug, die der Fahrer beispielsweise durch Unachtsamkeit selbst verursacht.

Im Beispiel von oben würden die Schäden am Auto von A also von dessen Vollkaskoversicherung übernommen werden. Zusätzlich sind vorsätzliche Beschädigungen durch Dritte, also Vandalismus, versichert.

Ersetzt wird immer nur der Schaden am Fahrzeug. Ein eventueller Nutzungsausfall oder ein gegebenenfalls verbleibender Minderwert sind nicht Teil der Versicherung.

Zu erwähnen ist außerdem, dass eine Vollkaskoversicherung immer eine Teilkaskoversicherung beinhaltet. Vollkasko ohne Teilkasko geht also nicht; andersherum ist Teilkasko ohne Vollkasko problemlos möglich.

Gilt das für alle Anbieter?
Im Regelfall ja – eventuelle Ausnahmen erfahren Sie beim jeweiligen Versicherer. 

Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Oft wird ab einem Fahrzeugalter von etwa fünf Jahren eine Umstellung von der Vollkasko auf die Teilkasko empfohlen. 

Text: Martin Mändl, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Johannes Mändl, Student der Rechtswissenschaften