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Betriebskostenabrechnungen 2019

Alle Jahre wieder benötigen die allermeisten von Ihnen für ihre Steuererklärung die Betriebskostenabrechnung. Allerdings können nicht 20 000 Abrechnungen auf Knopfdruck erstellt werden. Viele Rechnungen kommen leider erst noch Anfang des Folgejahres, alles will ordentlich verbucht und auch rechtskonform abgerechnet werden. Deshalb ist es für die Steuererklärung auch ok, wenn Sie die Abrechnung aus dem Vorjahr verwenden, da die Abweichungen nur geringfügig sind.

Alle, die bereits beim Mieterportal Meine wbg angemeldet sind, erhalten die Abrechnung nicht mehr in gedruckter Form per Post, sondern über das Portal bzw. die App.