Neue Heizkostenverordnung
Am 1. Dezember 2021 ist eine neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Dabei wurde beschlossen, dass künftig nur noch Zähler und Heizkostenverteiler installiert werden dürfen, die aus der Ferne ablesbar sind. Alle bestehenden Zähler müssen daher bis Ende 2026 ausgetauscht oder aufgerüstet werden. Was bedeutet das für Sie?
Durch die moderne Funktechnologie in Ihrem Wohngebäude ist es Ihnen möglich, bequem von überall einen Überblick über Ihren Verbrauch zu erhalten. Die Verbrauchsübersicht wird Ihnen jeden Monat über die „meine wbg“-App oder dem Mieterportal zur Verfügung gestellt. Sie sehen auf einen Blick, wie hoch Ihr aktueller Verbrauch ist und können gegebenenfalls rechtzeitig den Energiekonsum regulieren. Sie sparen damit Zeit und leisten einen Beitrag für die Umwelt.
Die Hintergründe für diesen Entschluss liegen in der Transparenz des Energie-verbrauchs. Dadurch, dass jeder Haushalt in der Lage ist, schnell seinen eigenen Energieverbrauch einzusehen, erhofft sich die Bundesregierung einem sparsameren Umgang des Heizverhaltens und damit einer Senkung des CO²-Verbrauchs. Zudem soll es zu einer Intensivierung des Wettbewerbs kommen, da Zähler nun auch mit Geräten anderer Hersteller einsehbar sind. Hierdurch können die Hersteller der Ablesegeräte einfacher gewechselt werden. Auch in Punkto Datensicherheit und Privatsphäre sollen entsprechende Anforderungen an die jeweiligen Geräte umgesetzt werden. Dies setzte die Bundesregierung voraus und verwies dabei auf die sogenannten Smart-Meter-Gateway Einheiten, die mit einem entsprechendem Sicherheitsmodul ausgestattet sind. Ihre Daten können somit nicht in die Hände Dritter gelangen.
Sollten Sie Ihre Verbrauchsdaten nicht über unsere App oder dem Mieterportal erhalten, kann dies unter anderem folgende Gründe haben: Sie erhalten Ihre Heizkosten nicht von der wbg sondern von der N-ERGIE AG oder die Messgeräte in Ihrer Wohnung entsprechen noch nicht den Vorgaben der neuen Heizkostenverordnung und sind nicht fernauslesbar.
Text: Dieter Barth