Brandschutz auf Stellplätzen - ein Appell der wbg
Fotos: wbg-Archiv
„Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
bisher haben einige von Ihnen auf den Stellplätzen unterschiedlichste Gegenstände gelagert. Aufgrund sich ändernder Sicherheitsvorschriften können wir dies nicht mehr dulden. Laut Ihrem Mietvertrag dürfen grundsätzlich nur fahrtaugliche bzw. nicht auf Dauer abgemeldete Kraftfahrzeuge abgestellt werden. Zusätzlich und ausschließlich sind folgende Gegenstände gestattet:
- ein Satz Reifen
- ein Wagenheber
- ein Starthilfekabel
- ein Dachgepäckträger mit Dachbox
- maximal 3 Kindersitze
- Frostschutzmittel, Öl und Scheibenreiniger (jeweils maximal 1 Liter pro Gebinde)
Diese Gegenstände dürfen nur in einem offen einsehbaren Metallregal gelagert werden. Alles andere stellt eine unerlaubte Brandlast dar und muss unverzüglich entfernt werden. Sollte dies nicht erfolgen, sehen wir uns leider gezwungen, eine Beseitigung zu veranlassen.
Wir danken Ihnen herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation, um die Sicherheit aller Mieterinnen und Mieter zu gewährleisten.
Ihre wbg Nürnberg“