Was kann denn eigentlich eine Haftpflichtversicherung?
Sie erklären die Haftpflichtversicherung genau: RA Martin Mändl und der Student der Rechtswissenschaften, Johannes Mändl.
Foto: Catrin Töllner
Im Kern ist eine Haftpflichtversicherung dafür da, Schäden zu ersetzen, die der Versicherungsnehmer anderen zugefügt hat und für die er eigentlich haftet. Das heißt, wenn jemand beispielsweise mit einem Fußball die Fensterscheibe seines Nachbarn kaputt schießt (Schaden) und er dafür „verantwortlich“ ist (Haftung), wird das Ganze zu einem Fall für dessen Haftpflichtversicherung. Die ist in diesem Fall dafür da, die Kosten für die Reparatur des Fensters zu übernehmen.
Wenn ich also etwas kaputt mache, zahlt die Versicherung?
So zumindest die Theorie. In der Praxis gibt es eine Reihe von sogenannten Ausschlüssen, also Themen, für die die Versicherung dann doch nicht zahlt. Gängig sind folgende Ausschlüsse:
- Schäden an Dingen, die man geliehen, gepachtet, geleast oder gemietet hat
Wenn also der Versicherungsnehmer aus Versehen die Glastüre der gemieteten Wohnung einschlägt, zahlt die Versicherung nicht.
- Ansprüche von Familienmitgliedern untereinander, wenn Sie zusammen in einem gemeinsamen Hausstand leben
Wer also auf das Smartphone seines Sohnes tritt und dieses zerstört, kann nicht mit einer Zahlung der Versicherung rechnen.
- Ansprüche bei Vorsatz
Falls der Versicherungsnehmer willentlich bzw. wissentlich (z. B. aus Ärger) den Wagen des Nachbarn zerkratzt, wird er nichts von der Versicherung bekommen.
- Schäden an eigenen Sachen
Dabei variieren alle Details von Versicherung zu Versicherung. Ausschlaggebend ist am Ende der sogenannte Versicherungsschein, den jede Versicherung auf Nachfrage auch nochmals in Kopie zur Verfügung stellt. Dieser beinhaltet die genauen Bestimmungen, in welchen Fällen die Versicherung zahlt - und in welchen nicht.
Und wie ist das mit Kindern?
Kinder sind im Regelfall mitversichert. Aber Achtung: Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Kinder unter sieben Jahren für Schäden nicht verantwortlich gemacht werden können. Entsprechend zahlt die Haftpflichtversicherung für solche Schäden nicht - es sei denn, das ist extra vereinbart.
In Betracht kommt vielleicht eine Haftung der Eltern, weil sie nicht auf das Kind aufgepasst haben – das setzt aber voraus, dass die Eltern nicht nur mal kurz weggesehen haben.
Hat jeder eine Haftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und somit freiwillig. Das Wort „Pflicht“ in Haftpflichtversicherung bezieht sich gerade nicht auf die Versicherung, sondern auf die Haftung.
So haftet im obigen Beispiel (Nachbar zerschießt Fenster mit Fußball) der Schütze gesetzlich für den Schaden am Fenster. Die Haftung ist in diesem Fall also gesetzlich vorgeschrieben bzw. verpflichtend, weswegen hier die Haftpflichtversicherung ins Spiel kommt. Sinnvoll wäre es trotz der Freiwilligkeit, wenn jeder eine Privathaftpflichtversicherung hätte. Anders sieht es beispielsweise bei der Kfz-Haftpflichtversicherung aus. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
Und was ist dann eine Berufshaftpflichtversicherung?
Manche Berufsgruppen müssen dem Gesetz nach eine Berufshaftpflicht haben, die solche Schäden abdeckt, die während der Berufsausübung entstehen könnten. Dies ist vor allem für die Berufsgruppen der Fall, deren Tätigkeiten mit einem hohen Maß an Verantwortung und potenziellen Risiken verbunden sind, etwa bei Ärzten oder Anwälten.
Durch eine Berufshaftpflichtversicherung wird hier zum einen sichergestellt, dass Patienten bzw. Mandanten die Sicherheit haben, dass im Schadensfall eine finanzielle Entschädigung möglich ist. Zum anderen werden so die Berufsträger geschützt, die im Schadensfall aufgrund der Versicherung nicht selbst für den Schaden aufkommen müssen.
Und was mache ich, wenn ich glaube, einen Schaden verursacht zu haben?
Den Geschädigten und die Versicherung informieren. Sobald der Geschädigte seine Ansprüche (z. B. Schadensersatz) geltend macht, etwa über einen Anwalt, sollte man unbedingt die Versicherung weiter informieren. Die kümmert sich um alles Weitere.
Generell sollte man die eigene Haftpflichtversicherung über sämtliche Schritte der Schadensabwicklung auf dem Laufenden halten. Anderenfalls kann es zu Leistungskürzungen durch die Versicherung kommen.
Und wenn jemand zu Unrecht behauptet, ich hätte etwas kaputt gemacht?
Auch dann sollte die Haftpflichtversicherung informiert werden. Die kümmert sich nämlich auch um die Abwehr unberechtigter Ansprüche (sog. „Abwehrdeckung“).
Martin Mändl Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht
Johannes Mändl, Student der Rechtswissenschaften