Zensus 2022
2022 findet in Deutschland wieder ein sogenannter Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.
Mit dem Zensusgesetz 2021 (ZensG 2021) werden die Eigentümer sowie Verwalter von Wohnraum – und somit auch die wbg-Unternehmensgruppe – verpflichtet, Auskunft über bestimmte Angaben zu den von ihnen vermieteten Wohnungen zu geben. Dies dient der Erfüllung der EU-Verordnung Zensus (EG) Nr. 763/2008. Die Auskunftspflicht umfasst im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung folgende Angaben: Namen und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen sowie die Zahl der Personen, die in der Wohnung wohnen. Die Daten gehen an die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. Diese haben für die übermittelten Angaben die konkreten Löschungsfristen nach dem ZensG 2021 einzuhalten. Dies dient der statistischen Generierung von Haushalten, um zu ermitteln, welche Personen an einer Anschrift in welchen konkreten Wohnverhältnissen (d. h. Wohnfläche, Zahl der Räume) leben.
Die wbg ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die im Rahmen des Mietverhältnisses erforderliche Übermittlung personenbezogener Daten. Diese findet ihre Rechtsgrundlage in Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe c, Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 10, Abs. 2, ZensG 2021.
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